Förderung für neue Fenster: BAFA und KfW

Für einen Fenstertausch an einem bestehenden Wohngebäude kann ein BAFA-Zuschuss infrage kommen. KfW 261 betrifft eine Sanierung zum Effizienzhaus. Förderfähigkeit und Zuschusshöhe hängen vom konkreten Vorhaben ab.

Stand der Förderinformationen: 28. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms.

BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben; das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Die Ausgabenobergrenzen betragen ohne Erhöhung:

Wird der iSFP-Bonus gewährt oder ist der Eigentümer nach den einschlägigen Regeln nicht für die geförderte Energieberatung für Wohngebäude antragsberechtigt, steigen diese Grenzen auf 60.000 / 30.000 / 15.000 Euro für die genannten Gruppen. Diese Beträge sind förderfähige Ausgaben, keine ausgezahlten Zuschüsse.

iSFP-Bonus seit 21. Juli 2026

Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte werden nicht pauschal auf jede Fensterrechnung gewährt. Bei einer Wohneinheit ist ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro im jeweiligen Antrag nötig; bei mehreren Wohneinheiten gilt die entsprechende Summe der oben genannten Basisgrenzen. Der Bonus gilt nur für den Teil oberhalb dieser Schwelle. Die Voraussetzungen des geförderten individuellen Sanierungsfahrplans müssen ebenfalls erfüllt sein.

Quelle: BAFA: Gebäudehülle und aktuelle Förderbedingungen.

Energieeffizienz-Experten und Produktnachweise

Für einen BAFA-geförderten Fenstertausch ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte erforderlich, auch ohne iSFP-Bonus. Die gelisteten Fachleute finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.

Die konkreten Fenster, ihre Uw-Werte und die Ausführung müssen die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Eine Herstellerbezeichnung oder eine bestimmte Verglasung allein belegt keine Förderfähigkeit.

Antrag und Beauftragung richtig abstimmen

Beim BAFA

Zur Antragstellung sind die technische Projektbeschreibung mit TPB-ID und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage sowie voraussichtlichem Umsetzungsdatum erforderlich. Der Antrag ist vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Stimmen Sie den Ablauf frühzeitig mit der Energieeffizienz-Expertin oder dem Energieeffizienz-Experten ab.

Quelle: BAFA: aktuelles Antragsverfahren.

Bei KfW 261

KfW 261 fördert die Sanierung zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Der mögliche Tilgungszuschuss hängt von der erreichten Stufe und den weiteren Bedingungen ab. Energieeffizienz-Experten sind erforderlich.

Sprechen Sie vor Vertragsabschluss mit Ihrem Finanzierungspartner und lassen Sie die Bestätigung zum Antrag erstellen. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden; für frühere Vertragsabschlüsse gelten die besonderen KfW-Regeln. KfW 262 ist seit dem 27. Juli 2022 eingestellt und steht nicht für neue Anträge zur Verfügung.

Quellen: KfW 261: Bedingungen und Antragstellung und KfW: Einstellung von Programm 262.

Ihr nächster Schritt

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